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Füchse Berlin

Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB)

Erwerb und Verwendung der Eintrittskarten (im Folgenden „Tickets“ genannt) zu Veranstaltungen der Füchse Berlin (im Folgenden „Verein“ genannt) sowie der Zutritt zur Halle unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) sowie der Hallenordnung des Vereins, die ausdrücklich in diese ATGB einbezogen wird. Durch Erwerb oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser ATGB.

1. Ticketbestellung

Tickets für die vom Verein veranstalteten Handballspiele sind grundsätzlich nur bei dem Verein oder den von ihm autorisierten Vorverkaufsstellen zu bestellen. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Erst mit Absendung des Tickets an den Kunden wird das von diesem abgegebenen Angebot von dem Verein angenommen.



2. Zahlungsmodalitäten

Die Höhe der Eintrittspreise ergibt sich aus den aktuellen Preislisten des Vereins. Bestellungen über die autorisierten Vorverkaufsstellen werden grundsätzlich per Vorauskasse (Kreditkarte, Verrechnungsscheck, EC-Karte, Einzugsermächtigung, Überweisung, bar oder paypal) ausgeführt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte die Bezahlung nicht innerhalb der Frist erfolgen oder keine ausreichende Kontodeckung vorliegen, ist der Verein berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren. Bis zu ihrer vollständigen Bezahlung verbleiben dem Kunden übersandte Tickets im Eigentum des Vereins. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten. Für die vom Verein autorisierten Vorverkaufsstellen können abweichende Bestimmungen getroffen werden.



3. Dauerkarten-Abonnement

Kündigung der aktuellen Dauerkarte

Das aktuelle Dauerkarten-Abonnement verlängert sich automatisch für die darauffolgende Saison, sofern es nicht fristgerecht bis zum 30.06. der laufenden Saison gekündigt wird. Sollte die Ligazugehörigkeit bis zu diesem Tag noch nicht feststehen, verlängert sich die Kündigungsfrist bis sieben Werktage nach endgültigem Feststehen der Ligazugehörigkeit. Kündigungen können in Textform (per Post-Anschreiben, E-Mail oder Fax) getätigt werden. Bei einer textlichen Kündigung ist das Posteingangsdatum maßgebend.

Dauerkartenpreise

Sollte die Füchse Berlin Handball GmbH die Dauerkartenpreise zu Beginn einer Saison erhöhen, kann der Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung in Textform (per-Post-Anschreiben, E-Mail oder Fax) gekündigt werden.

Ermäßigungsnachweise

Die entsprechenden Nachweise für ermäßigte Dauerkarten sind bei einer Änderung grundsätzlich vor dem Versand der Dauerkarten zu aktualisieren, d.h. der jeweils gültige Ermäßigungsnachweis ist den Füchse Berlin rechtzeitig vorzulegen. Der Ermäßigungsnachweis und ein gültiger Lichtbildausweis bzw. ein äquivalentes Ausweisdokument sind am Spieltag mitzuführen.

Lieferadresse = Rechnungsadresse

Die Rechnungsadresse der Dauerkarte ist auch gleichzeitig die Lieferadresse. Bitte teilen Sie uns Adressänderungen umgehend mit.

Zahlungsmodalitäten

Als Zahlungsmittel ist ausschließlich Zahlung per Rechnung zugelassen, in Ausnahmefällen ist eine Barzahlung möglich.

3.1. Abonnementvertrag der Füchse Berlin zur Dauerkarten-Bestellung

3.1.1. Der Abonnent füllt die für die Bestellung vorgesehenen Felder (siehe Online-Bestellformular) mit seinen persönlichen Daten, der gewünschten Kategorie (inkl. Block und Reihe), Anzahl und dem von ihm errechneten Abgabepreis aus und schickt das Bestellformular ab Die Bestellung erlangt nur durch das vollständige Ausfüllen des Formulars Gültigkeit.

3.1.2. Nach Prüfung der Verfügbarkeit sowie eines Geldeingangs bis spätestens zum 30.07. wird die Bestellung durch Versendung der Dauerkarte von der Füchse Berlin Handball GmbH angenommen. Mit dem Zugang der Dauerkarte beim Besteller kommt ein Abonnementvertrag zwischen der Füchse Berlin Handball GmbH und dem Besteller auf der Grundlage dieser Vertragsregelungen sowie unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dauerkarten für die jeweilige Bundesligasaison zustande. Der Abonnent erhält das Recht zur Nutzung des auf der jeweiligen Dauerkarte ausgewiesenen Sitzplatzes für alle Meisterschaftsspiele der Füchse Berlin Handball GmbH in der Max-Schmeling-Halle Berlin in der jeweiligen Spielzeit vom 01.07. des jeweiligen Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres (Hin- und Rückrunde). Bei Heimspielen um den DHB-Pokal oder im Rahmen eines internationalen Wettbewerbs ist der Stammplatz des Abonnenten mindestens für zwei Wochen ab Vorverkaufsstart reserviert, sofern diese Spiele in der Max-Schmeling-Halle Berlin ausgetragen werden.

3.1.3. Der Abonnementvertrag verlängert sich automatisch jeweils um eine weitere Spielzeit (01.07. des Folgejahres bis 30.06. des übernächsten Jahres), wenn er nicht bis zum 30.06. der laufenden Saison in Textform (Post-Anschreiben, E-Mail oder Fax) gegenüber der Füchse Berlin Handball GmbH unter den in Ziffer 10 genannten Kontaktdaten oder von der Füchse Berlin Handball GmbH gegenüber dem Abonnenten gekündigt wird. Maßgebend für die Einhaltung vorbezeichneter Kündigungsfrist ist das Posteingangsdatum.

3.1.4. Sollte bis zum 30.06. einer Saison noch nicht feststehen, welcher Spielklasse die Füchse Berlin Handball GmbH in der folgenden Saison angehören wird, verlängert sich die Kündigungsfrist aus Ziffer 2.2.3 automatisch. Die Kündigungsfrist endet in diesem Fall mit Ablauf des 7. Werktages, nach endgültigem Feststehen der Ligazugehörigkeit.

3.1.5. Die Füchse Berlin Handball GmbH hat das Recht, die Dauerkarten-Preise zu Beginn einer jeweiligen Saison zu erhöhen. Sollte die Füchse Berlin Handball GmbH die Dauerkarten-Preise für die jeweils nächste Spielzeit erhöhen, kann der Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung in Textform (per-Post-Anschreiben, E-Mail oder Fax)gekündigt werden.

3.1.6. Der Versand der Dauerkarte und damit der Zugang der Dauerkarte beim Abonnenten erfolgt nach Geldeingang durch die vom Abonnentengewährte Zahlungsmethode. Die Wirksamkeit des Abonnementvertrages steht unter der auflösenden Bedingung, dass aus welchen Gründen auch immer, keine rechtmäßige und/oder rechtzeitige Überweisung an die Füchse Berlin Handball GmbH bis zum 30.06. der jeweils vorhergehenden Saison erfolgt. In diesem Fall erlischt der Anspruch auf den bisherigen Sitzplatz für die darauffolgende Spielzeit verbindlich. Dasselbe gilt für den Fall der Unwirksamkeit des Abonnementvertrages aus anderen Gründen. Versandkosten sind vom Besteller zu tragen. Dies gilt nicht, sofern eine Fristverstreichung im Verantwortungsbereich der Füchse Berlin Handball GmbH liegt.

3.1.7. Mit seiner Bestellung und/oder Unterzeichnung des Abonnementvertrags erkennt der Abonnent auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Füchse Berlin Handball GmbH sowie die Geltung der jeweiligen Hausordnung in der Max-Schmeling-Halle ausdrücklich an.

3.1.8. Die entgeltliche Weiterveräußerung auch im Wege der Online-Versteigerung, insbesondere zu einem höheren Preis als dem jeweiligen Tagespreis pro Spieltag, ist untersagt. Im Falle der Zuwiderhandlung ist die Füchse Berlin Handball GmbH berechtigt, die Dauerkarte bis auf weiteres zu sperren und/oder den Abonnementvertrag ohne Angabe von Gründen außerordentlich und fristlos ohne Entschädigung oder Kostenerstattung zu kündigen.

3.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dauerkarten der Füchse Berlin Handball GmbH für Alle Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Abonnementvertrages

Erwerb und Verwendung der Dauerkarten zu Heimspielen der Füchse Berlin Handball GmbH sowie der Zutritt zur Max-Schmeling Halle Berlin unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der jeweiligen Hausordnung der Max-Schmeling-Halle Berlin, die ausdrücklich in diese AGB einbezogen wird. Durch Erwerb oder Verwendung einer Dauerkarte akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser AGB.

3.2.1. Vertragsabschluss:
Der Abonnementvertrag kommt zwischen der Füchse Berlin Handball GmbH, Markgrafenstr. 34, 10117 Berlin und dem Besteller zustande. Die Dauerkarte gilt für den ausgewiesenen Platz/Reihe/Block für alle Heimspiele einer Saison der Handball-Bundesliga. Ein mögliches Heimspiel im Rahmen einer Relegation ist von der Dauerkarte ausdrücklich nicht umfasst. Nach Prüfung der Verfügbarkeit wird die Bestellung mit Versendung der Dauerkarte durch die Füchse Berlin Handball GmbH angenommen. Mit dem Zugang der Dauerkarte kommt ein Abonnementvertrag zwischen der Füchse Berlin Handball GmbH und dem Besteller auf der Grundlage der Bedingungen des Bestellformulars sowie unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der jeweiligen Hausordnung zustande. Die im Internet oder anderweitig aufgeführten Produkte und Leistungen der Füchse Berlin Handball GmbH stellen kein bindendes Angebot dar. Sie sind eine Aufforderung an den Interessenten, ein verbindliches Angebot, z. B. mittels Bestellformulars, gegenüber der Füchse Berlin Handball GmbH zu unterbreiten.

3.2.2. Dauerkarte:
Die Dauerkarte wird für die vom Abonnenten bezahlten Leistungen frei geschaltet. Der Zugang zur Max-Schmeling-Halle Berlin erfolgt unter Vorlage der Dauerkarte. Die Füchse Berlin Handball GmbH ist nur verpflichtet, dem Abonnenten den Zugang zur Arena gegen Vorlage der Dauerkarte und eines eventuell notwendigen Ermäßigungsnachweises zu verschaffen. Bei Verlust der Dauerkarte ist die Füchse Berlin Handball GmbH unverzüglich zu unterrichten. Sodann erfolgt die Sperrung der Dauerkarte und Ausstellung einer Ersatzkarte. Für etwaigen Nutzungsausfall oder sonstige Schäden hat die Füchse Berlin Handball GmbH nicht einzustehen. Für die Ausstellung der Ersatzkarte hat der Abonnent eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Bei einem Verlust oder Diebstahl der Karte beträgt die Bearbeitungsgebühr 10 EUR, zuzüglich eventuell anfallender Versandkosten. Defekte Dauerkarten, bei denen kein Eigenverschulden des Inhabers oder eines Dritten vorliegt, werden gebührenfrei neu ausgestellt und kostenfrei versandt.

3.2.3. Zahlungsbedingungen:
Der Versand der Dauerkarte und damit der Zugang der Dauerkarte beim Abonnenten erfolgt ausschließlich nach Eingang des kompletten Dauerkartenpreises bis spätestens zum 30.06. des jeweiligen Jahres bei der Füchse Berlin Handball GmbH. Die Wirksamkeit des Abonnementvertrages steht unter der auflösenden Bedingung, dass, aus welchen Gründen auch immer, keine rechtmäßige und/oder rechtzeitige Überweisung an die Füchse Berlin Handball GmbH erfolgt. In diesem Falle wird die Dauerkarte von der Füchse Berlin Handball GmbH gesperrt und storniert und die entsprechende Platzreservierung gelöscht. Dasselbe gilt sinngemäß für den Fall der Unwirksamkeit des Abonnementvertrages aus anderen Gründen.

3.2.4. Widerrufsrecht:
Der Abonnementvertrag stellt keinen Fernabsatzvertrag dar, da es sich um Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen - Eintrittskarten für Veranstaltungen handelt (§ 312g, Abs. 2Nr. 9BGB). Ein Widerrufsrecht des Bestellers ist daher ausgeschlossen. Jede Bestellung von Dauerkarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Füchse Berlin Handball GmbH bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Dauerkarte.

3.2.5. Dauerkartenversand:
Der Versand der Dauerkarte erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf seitens der Füchse Berlin Handball GmbH oder einer von der Füchse Berlin Handball GmbH beauftragten Person vor. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch die Füchse Berlin Handball GmbH. Ist davon auszugehen, dass der Versand der Dauerkarte und der Zugang beim Besteller nicht mehr rechtzeitig vor dem nächsten Heimspiel der Füchse Berlin Handball GmbH erfolgt, ist die Füchse Berlin Handball GmbH berechtigt, die Dauerkarte an der Tageskasse der Max-Schmeling-Halle zu hinterlegen. Die Dauerkarte wird ausschließlich an den Besteller persönlich gegen Vorlage eines gültigen Bundespersonalausweises bzw. äquivalenten Dokumentes ausgehändigt.

3.2.6. Reklamationen:
Der Abonnent ist verpflichtet, die Dauerkarte nach Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich nach Zugang der Dauerkarte in Textform (Post-Schreiben, per E-Mail oder Fax) an die unten genannten Kontaktadressen zu erfolgen.

3.3.8. Rücknahme/Erstattung der Dauerkarte:
Der Umtausch einer nicht fehlerhaften oder nicht defekten Dauerkarte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Dauerkarten werden ausschließlich nach Maßgabe der Ziffer 3.2.2 kostenpflichtig ersetzt. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.



4. Ticketversand

Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Vereins oder der von ihm beauftragten Personen vor. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch den Verein.



5. Reklamationen

Der Käufer ist verpflichtet, die Tickets nach Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich (binnen dreier Arbeitstage) nach Eingang der Tickets beim Kunden schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg an die unter Ziffer 10 genannten Kontaktadressen zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets.



6. Rücknahme/Erstattung der Tickets

Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder erstattet. Die Rücknahme der Tickets bzw. die Erstattung von Eintrittsgeldern aus Kulanz obliegt der freien Entscheidung des Vereins im Einzelfall. Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, insbesondere wenn ein Ligaspiel zum Zeitpunkt der Ticketbestellung von der HBL Handball-Bundesliga GmbH noch nicht endgültig terminiert gewesen ist, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Eintrittspreises. Gleiches gilt im Falle des Abbruchs eines Spiels. Die Tickets behalten in jedem Fall ihre Gültigkeit. Wird eine Veranstaltung abgesagt, so erhält der Ticketinhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe des Originaltickets bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er das Ticket erworben hat. Bei der Erstattung werden keine Bearbeitungs- und Versandgebühren zurückgezahlt.



7. Weitergabe der Tickets

Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Hallenbesuch, zur Durchsetzung von Hallenverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinandertreffenden Mannschaften während eines Handballspiels liegt es im Interesse des Vereins und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Der Verkauf der Tickets erfolgt daher ausschließlich zur privaten Nutzung. Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt

  1. Tickets bei Internetauktionshäusern zum Verkauf anzubieten;
  2. Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Verein gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
  3. im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als den, der auf den Tickets angegeben ist, zu veräußern;
  4. Tickets an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Handballspielen ausgeschlossen wurden;
  5. Tickets an Anhänger von Gast-Vereinen weiterzugeben;
  6. Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Verein zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.

Auf Verlangen des Vereins ist der Kunde im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet, Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen. Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese ATGB, so wird das Ticket ungültig. Der Verein ist in diesem Fall berechtigt, das Ticket – auch elektronisch – zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zur Halle zu verweigern bzw. ihn der Halle zu verweisen. Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Untersagungen kann der Verein von dem Kunden zudem die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Verein das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Hallenverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.



8. Recht am eigenen Bild

Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Verein oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.



9. Hallenordnung

Der Zutritt zur Halle ist unabhängig vom Alter (Kinder bis einschließlich 6 Jahre ausgenommen) nur mit einem gültigen Ticket möglich. Inhaber von ermäßigten Tickets sind verpflichtet, auf Verlangen einen zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigenden Ausweis oder sonstigen Nachweis vorzuzeigen. Die Wahrnehmung der Hausrechte bleibt dem Verein jederzeit unbelassen. Mit Verlassen der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.
Der Kunde unterwirft sich bei dem Besuch der Veranstaltung der Hallenordnung. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des Vereins, des Sicherheitspersonals und der Hallenverwaltung in der Halle Folge zu leisten. Jeder Ticketinhaber ist gehalten, mit Polizei, Verein, Sicherheitspersonal und Hallenverwaltung bei der Überprüfung seiner Identität zu kooperieren und die Beschlagnahme verbotener Gegenstände, die sich in seinem Besitz befinden, zu dulden.
Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen oder sonstige Gegenstände, die der Freude am Spiel bzw. dem Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abträglich sein können, sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht in die Halle gebracht werden, der Veranstalter ist berechtigt, sie vorläufig in Verwahrung zu nehmen. Das Äußern oder Verbreiten von rassistischen, fremdenfeindlichen oder rechtsradikalen Parolen ist verboten.
Das Betreten des Spielfeldes und das Besteigen von Absperrgittern sind untersagt. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, können der Halle verwiesen werden.
Es ist Ticketinhabern ohne vorherige Zustimmung des Vereins nicht gestattet, Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen (außer für private Zwecke) oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Vereins nicht in die Halle mitgebracht werden. Fotos und Bilder, die von Ticketinhabern bei einem Spiel erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vereins.

Der ungenehmigte Verkauf von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern, Werbeartikeln, Fan-Artikeln und/oder anderen kommerziellen Artikeln ist untersagt.
Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Verbote kann der Verein die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Verein das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Hallenverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.



10. Kontakt

Ticketbestellungen oder Rückfragen zum Ticketverkauf können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den Verein gerichtet werden:

Füchse Berlin Handball GmbH
Markgrafenstraße 34
10117 Berlin
Tel.: 030 – 20 91 68 76
Fax: 030 – 20 91 68 78
E-Mail: info@fuechse.berlin



11. Haftungsausschluss

Der Aufenthalt an und in der Halle erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung des Vereins ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor.



12. Datenverarbeitung/Datenschutz

Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden vom Verein unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, Mail-Adresse, Bankdaten etc. werden vom Verein in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Verein ist berechtigt, die Daten an von ihm mit der Durchführung des Kaufvertrags beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit der geschlossene Vertrag erfüllt werden kann.



13. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des Vereins. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis am Sitz des Vereins. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls der Sitz des Vereins vereinbart.



14. Schlussklausel

Sollten einzelne Punkte dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

Stand: 10.08.2021



Besondere Infektionsschutzregeln aufgrund des Corona Virus für die Veranstaltungen der Füchse Berlin (AGB des Veranstalters)


I. Der Veranstalter und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Veranstalter ist die Füchse Berlin Handball GmbH mit Sitz in Berlin. Für die Veranstaltungen gelten
  • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters
  • die Datenschutzbestimmungen
  • die nachfolgenden besonderen Infektionsschutzregeln aufgrund des Corona Virus
Sofern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters, die Hallen-/Hausordnung und/oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versammlungsstätte mit den nachfolgenden Regelungen unvereinbar sein sollten oder mit diesen ganz oder teilweise im Widerspruch stehen sollten, haben die nachfolgenden Regelungen für die Veranstaltungen Vorrang.


II. Tickets und Registrierung

Tickets gibt es nur online, nur personalisiert und nur, wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten zwecks Erreichbarkeit zur Infektionskettennachverfolgung geben.
Schlangen und Wartezeiten sollen ausdrücklich vermieden werden. Außerdem ist es nach der geltenden Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Berlin so, dass der Veranstalter verpflichtet ist, Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer zu speichern, damit Infektionsketten nachvollziehbar sind.
Wir werden nebst Ihren Kontaktdaten Ihre E-Mail erheben und nur verwenden, um veranstaltungsbezogen ggf. vor, während und nach der Veranstaltung Kontakt mit Ihnen aufzunehmen.
Diese Daten werden ausschließlich zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von uns erfasst; wir werden die Daten für die Dauer von vier Wochen ab Beginn der Veranstaltung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden (in der Regel das Gesundheitsamt) vorhalten und auf Anforderung an diese übermitteln sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist sicher und datenschutzkonform löschen oder vernichten.
Beim Einlass wird geprüft, ob der Ticketinhaber die zum Eintritt berechtigte Person mit den zugehörigen angegebenen Kontaktdaten ist. Bitte zeigen Sie zu diesem Zweck ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) bei Einlass vor. Es werden Stichproben gemacht, ob die richtige Telefonnummer angegeben wurde. Sollten Sie diese nicht auswendig wissen, halten Sie diese bitte auf einem Zettel vor.
Bei dem Erwerb von Tickets für weitere Personen verpflichten Sie sich als Käufer, Ihre Begleiter auf die Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten und darauf hinzuweisen, dass spätestens mit Betreten des Veranstaltungsgeländes (Halle und Umlaufbereich) die besonderen Infektionsschutzregeln akzeptiert werden.
Der Veranstalter hat das Recht, Ticketanfragen zu stornieren oder den Zugang zur Halle zu verweigern, wenn unvollständige oder falsche Angaben hinsichtlich des Namens, der Anschrift, der Telefonnummer und E-Mail gemacht werden. Sollte die Veranstaltung aufgrund steigender Infektionszahlen nicht stattfinden können, erhält der Erwerber den Ticketpreis in voller Höhe erstattet. Hiervon nicht erfasst sind etwaige Vorverkaufsgebühren sowie Porto und Versandgebühren.
Sie und ihre Begleiter müssen sich darüber bewusst sein, dass trotz aller getroffenen Vorsichtsmaßnahmen das Risiko einer Infektion mit dem Corona Virus weiterbesteht und nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Sie und ihre Begleiter nehmen dieses Risiko mit dem Erwerb des Tickets und dem Besuch der Veranstaltung und der Akzeptanz dieser „Besonderen Infektionsschutzregeln aufgrund des Corona Virus“ ausdrücklich zur Kenntnis.
Mit dem Kauf eines spezifischen Sitzplatztickets, sind Sie hiermit und den nachfolgenden weiteren Regeln einverstanden.


III. Infektionsschutzregeln

Was muss ich als Besucher unbedingt beachten und zu welchen Regelungen verpflichte ich mich und ggf. meine Gruppe mit dem Kauf eines Tickets und dem Betreten der Max-Schmeling-Halle?

1) Hallenzugang nach vollständiger Impfung oder Genesung
Ein Zugang zur Veranstaltung ist nur nach Vorlage eines gültigen Impfnachweises (mind. 14 Tage alt, nach finaler Impfung) oder nach Genesung (pos. PCR-Testnachweis mind. 28 Tage und max. 6 Monate alt) gestattet.
Zutritt für Kinder zwischen 6 - 18 Jahre sowie Personen, die aus medizinischen Gründen gegenwärtig nicht geimpft werden können, nur mit tagesaktuellem negativem PoC-Antigen-Testergebnis.
Die Bescheinigung über ein negatives Testergebnis eines aktuellen PoC-Antigen-Tests oder eines PCR-Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 muss mindestens das Datum und die Uhrzeit der Durchführung des Tests, den Namen der getesteten Person und die Stelle erkennen lassen, welche den Test durchgeführt hat. Tests zur Selbstanwendung werden nicht anerkannt. Die Bescheinigung soll im Übrigen dem von der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung zur Verfügung gestellten Muster entsprechen (https://www.berlin.de/corona/media/downloads).

2) Es gilt in der Halle eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP oder FFP2).
Gäste müssen vor Betreten des Geländes und auf dem Weg vom und zum Sitzplatz einer medizinischen Maske (Schals- und Tücher sind nicht ausreichend und werden nicht zugelassen). Einlass wird nur mit aufgesetzter medizinischer Maske gewährt. Wir empfehlen ausdrücklich die medizinische Maske bereits während der Anreise anzulegen, im öffentlichen Verkehr sowie auf dem Weg von Haltestellen zur Max-Schmeling-Halle und zurück. Wir können zum Schutz der anderen Besucher Atteste zur Befreiung vom Tragen eines Mund-Nase-Schutzes nicht anerkennen.

3) Sie müssen - wo möglich - stets einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten - dies gilt innerhalb wie außerhalb der Halle, sowohl am Platz als auch auf dem gesamten Veranstaltungsgelände.
Verhaltensweisen, die geeignet sind, das Abstandsgebot zu gefährden, sind unabhängig von der Personenzahl untersagt. Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist verpflichtet, sich im öffentlichen Raum so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt. Achten Sie auch auf den Mindestabstand bereits dann, wenn Sie sich auf dem Weg zur Halle machen. Sowohl auf der Anreise als auch bei dem Annähern an die Max-Schmeling-Halle ist der Abstand einzuhalten. Um selbst dann, wenn kurzfristig kein Mindestabstand möglich ist, so weit wie möglich geschützt zu sein, gilt generell eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP oder FFP2).

4) Folgen Sie bitte den Anweisungen des Ordnungsdienstes vor Ort, den Lautsprecherdurchsagen, den Informationen auf den Anzeigetafeln, den Markierungen und den sonstigen Hinweisen.
Wir haben ein Schutz- und Hygienekonzept erarbeitet. Vor Ort werden wir zusätzlich über die geltenden Regeln per Aushang informieren, beispielsweise über das Abstandsgebot, die Einhaltung der vorgegebenen Laufwege, die Verpflichtung einen Mund-/Nasenschutz zu tragen, das Händewaschen und Händedesinfizieren. Achten Sie also bitte auf Abstandsmarkierungen und die Anweisungen des Personals.

5) Bei den geringsten Anzeichen einer Covid 19 Erkrankung, bitten wir Sie dringend darum, vom Besuch der Veranstaltung Abstand zu nehmen
Bei Covid 19 Symptomen wie z.B. Fieber oder Husten müssen wir Ihnen den Zugang verweigern oder Sie während der Vorstellungnach Hause schicken. Bei Krankheit des Zugangsberechtigten kann die Karte bis zu 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung kostenlos storniert werden.

6) Beachten Sie die Ausschilderungen vor der Halle, zum Einlass in die Max-Schmeling-Halle.
Das mit den Behörden entwickelte Schutz- und Hygienekonzept sieht abgestufte individuelle Einlassbereiche vor. Ähnlich wie beim Boarding eines Flugzeuges wollen wir auf diese Weise längere Wartezeiten und Traubenbildungen verhindern und für eine flüssige Befüllung der Halle sorgen.

7) Bitte scannen Sie selbständig Ihr Ticket beim Einlass. Hierdurch bestätigen Sie automatisch folgende Punkte:
  • Ich hatte innerhalb der letzten 14 Tage wissentlich keinen Kontakt mit einer infizierten Person und unterliege keinen Quarantänemaßnahmen.
  • Ich habe aktuell keine Covid-19 Symptome, wie Fieber, trockener Husten, Müdigkeit, Gliederschmerzen, Atembeschwerden. Näheres zu den typischen Symptomen von Covid-19 finden Sie hier.
  • Kinder unter 6 Jahren sind von der Veranstaltung ausgeschlossen

8) Bringen Sie bitte nur das Nötigste zur Veranstaltung mit. Es wird vor Ort keine Möglichkeit der Abgabe von Taschen, Garderobe und verbotenen Gegenständen geben.
Zulässig sind nur Handy, Geldbörse, Schlüssel, persönliches Desinfektionsmittel bis zu einer Größe von 100ml, sowie maximal eine Tasche im Format A4. Personenkontrollen sollen schnell und möglichst mit minimalem Kontakt durchgeführt werden. Je weniger Sie mitführen und je transparenter Sie sich der Kontrolle stellen, desto schneller und kontaktloser ist diese.

9) Hust- und Niesetikette
Bitte halten Sie sich an die geltende Hust- und Niesetikette.

10) Corona Warn App
Der Veranstalter empfiehlt dringend die Installation und Verwendung der offiziellen Corona Warn App des Robert Koch-Institutes.

11) Bewirtung vor Ort
Es gibt in der Halle Bewirtung an den Versorgungsständen. Das Betreten der Max-Schmeling-Halle mit Speisen und Getränken ist untersagt.

12) Planen Sie bitte ausreichend Zeit für einen verlängerten Auslass nach Spielende ein und verlassen Sie Ihren Sitzplatz erst nach Aufforderung.
Bitte beachten Sie beim Verlassen der Halle auf den Mindestabstand von 1,5m. Bitte achten Sie auf Durchsagen und den Hinweisen auf den Anzeigetafeln.

13) Gute Heimreise – mit Abstand die Beste!
Achten Sie auch bei der Heimreise auf den Mindestabstand von 1,5m: auf den Parkflächen, den öffentlichen Verkehrsmitteln und an Engstellen

Stand: 18.08.2021
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