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23.06.2005|Information|HOK

Landgericht hilft Essen, Wallau und Willstätt nicht

Die SG Wallau-Massenheim und der TV Willstätt sind mit ihren Anträgen auf Erteilung einer vorläufigen Spielberechtigung am heutigen Nachmittag vor dem Landgericht Dortmund gescheitert. Die 13. Zivilkammer wies beide Anträge als unbegründet zurück.


Im dritten angängigen Verfahren (TuSEM Essen) erging zunächst keine Entscheidung. Auf Antrag der beklagten HBL und des TuSEM Essen wurde das Ruhen dieses Verfahrens beschlossen, d.h. das Verfahren kann später wieder aufgenommen werden, wohl aber erst nach dem Urteil des Ständigen Schiedsgerichts der HBL.

Die Vorsitzende stellte heraus, dass die Kammer für Handelssachen zuständig sei und die Fälle unter kartellrechtlichen Aspekten beleuchten werde. Im Lizenzierungsverfahren sollten „Verlässlichkeit und Transparenz“ an erster Stelle stehen. Wenn dies in der Vergangenheit anders gehandhabt worden sei – alle drei Vereine führten die Beispiele HSV Hamburg und VfL Fredenbeck an – könnte es möglicherweise einen Vertrauenstatbestand geben, dem zu Folge die Vereine von einer locken Handhabung der Fristen hätten ausgehen können. Allerdings hätten diese Fälle dann dem Gericht detailliert vorgetragen werden müssen, was keiner der drei Prozessbevollmächtigten getan habe, so dass das Gericht darüber nicht befinden könne.

Aber selbst wenn dieser Vertrauenstatbestand angenommen werde, führe dies nicht zwangsläufig zum begehrten Ziel der vorläufigen Spielberechtigung, da dann eine Ungleichbehandlung gegenüber den 48 anderen, nicht betroffenen Vereinen, gäbe. Dieses Interesse sei höher zu bewerten als ein möglicher Vertrauenstatbestand, so die Vorsitzende in der kurzen Begründung der Entscheidung.

„Ich will nicht sagen, dass der Anspruch auf Lizenzerteilung nicht besteht oder die Beklagte keine Fehler gemacht hat, doch das kann dieses Gericht nicht entscheiden. Das ist Sache des Schiedsgerichts“, so die Vorsitzende weiter.

Demnach heißt es für die drei Vereine jetzt abzuwarten, wie das Ständige Schiedsgericht der HBL entscheiden wird. Die Entscheidung in den Fällen Wallau und Essen ist für den 30.6. vorgesehen, über das Schicksal der Zweitligisten wird am 11. Juli verhandelt werden.

Der TuSEM Essen führte in der Verhandlung an, künftig – im Fall der Lizenzerteilung - den Spielbetrieb ohne GmbH innerhalb des eingetragenen Vereins abwickeln zu wollen. Es wurden Sponsorenzusagen der Firma GMS in Höhe von 3 Millionen Euro vorgelegt. Zu spät. Ein Wechsel des wirtschaftlichen Trägers innerhalb des Lizenzierungsverfahrens will die HBL nicht zulassen und wurde auch nicht durch die Hintertür dieses Verfahrens vom Landgericht Dortmund eröffnet.

Ähnlich ist auch der Fall der Willstätter gelagert, die den Spielbetrieb ohne GmbH abwickeln wollen.

Im Fall Wallau legte HBL-Rechtsbeistand Andreas Thiel ein Fax des Gutachterausschusses vom gestrigen Tage vor. Tenor: Auch die neuesten eingereichten Unterlagen seien nicht prüffähig, was die Chancen des Altmeisters vor dem HBL-Gericht sicherlich nicht steigert.

Interessant waren die "Randgeschichten", die innerhalb der mündlichen Verhandlungen ans Tageslicht kamen. So geht Essen davon aus, dass zumindest zwei der aktuellen Vorstandsmitgleider der HBL nicht ordnungsgemäß gewählt worden seien. Sollte sich dies bestätigen, wäre möglicherweise doch der Weg vor die ordentliche Gerichtsbarkeit eröffnet.

Zudem stellte sich heraus, dass die Wahlperiode des Ständigen Schiedsgerichts am 30.6. endet und ein neues – das dann die Fälle Willstätt und Berlin entscheiden müsste – noch nicht gewählt wurde. Die Wahl soll am kommenden Samstag auf der Ligaversammlung stattfinden, die Tagesordnung sei entsprechend ergänzt worden, so Frank Bohmann, Geschäftsführer der HBL. Möglicherweise ist aber diese Ergänzung der Tagesordnung zu spät erfolgt.

Weiter steht eine Prüfung im Raum, ob das Ständige Schiedsgericht der HBL überhaupt ein „echtes“ Schiedsgericht im Sinne der Zivilprozessordnung ist. Wäre dies nicht der Fall, wäre nach dessen letzter Entscheidung für die betroffenen Vereine der ordentliche Rechtsweg eröffnet.

Über diese Frage muss nun in einem gesonderten Verfahren entschieden werden, da das LG hierzu keine Stellung nahm.

So ist derzeit kein Ende der juristischen Auseinandersetzungen über die Lizenzerteilungen absehbar, die sich durchaus noch bis Saisonbeginn im September hinziehen könnten.




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